Drehmoment von 350 Nm festgelegt. Die technische Untersuchung durch das Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau (Leistungsprüfung beim Technischen Zentrum Touring Club Schweiz) ergab eine Leistung von 223,8 kW und ein Drehmoment von 453,5 Nm, was gegenüber der Typengenehmigung eine Steigerung der Leistung um 54,8 kW = 32,42 % und eine Steigerung des Drehmoments um 103,5 Nm = 29,57 % bedeutet (UA act. 32 f.). Der Beschwerdeführer hat demnach am 14. November 2020 mutmasslich vorsätzlich oder zumindest fahrlässig ein nicht den Vorschriften entsprechendes Fahrzeug geführt. Damit besteht der hinreichende Verdacht, dass er sich gemäss Art. 93 Abs. 2 lit. a SVG schuldig gemacht hat.