4.3.3. 4.3.3.1. Die von der Kantonspolizei Aargau sichergestellten Fahrzeugteile (fünf RS2 Einspritzventile, ein RS2 Abgaskrümmer, ein RS2 Turbolader, ein 60 mm Downpipe (Hosenrohr) und zwei Edelstahlrohre mit 100-Zellen-Ka- talysator) waren unbestrittenermassen im Audi 100 Quattro des Beschwerdeführers eingebaut (UA act. 30). Im Kaufvertrag vom 11. November 2020 war vermerkt: "Leistungssteigerung am Motor nicht im Strassenverkehr zugelassen, Hosenrohr nicht Original, Katalysatorne von Audi RS2 umgebaut" (UA act. 49). Deshalb musste sich der Beschwerdeführer im Klaren sein, dass das Fahrzeug nicht in jeder Hinsicht den Vorschriften entsprach.