Der Zustand eines Fahrzeugs ist demnach betriebssicher und vorschriftsgemäss, wenn die Beschaffenheit, die Ausrüstung und das erforderliche Zubehör des Fahrzeugs allen gesetzlichen und in den Ausführungsvorschriften verankerten Anforderungen entsprechen und es so unterhalten ist, dass die Verkehrsregeln befolgt werden können und dass Führer, Mitfahrende und andere Strassenbenützer nicht gefährdet und die Strassen nicht beschädigt werden. Unter Beeinträchtigen sind all jene Tätigkeiten zu subsumieren, die dazu führen, dass sie das Fahrzeug in einen nicht betriebssicheren Zustand versetzen oder einen solchen nicht beheben.