158 Abs. 1 StPO vielmehr "unter Verzicht auf das Mitwirkungsverweigerungsrecht freiwillig bereit", die aufgeführten und sichergestellten Fahrzeugteile spätestens bis am 5. Januar 2021 der Mobilen Polizei in Schafisheim nach telefonischer Voranmeldung abzugeben (UA act. 47). Wäre der Beschwerdeführer mit dieser Erklärung nicht einverstanden gewesen, hätte er in der Rubrik "Ergänzungen betroffene Person" (UA act. 47) einen entsprechenden Vermerk anbringen können. Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers (Beschwerde S. 4; Eingabe vom 25. Februar 2022, S. 10) kann keine Rede davon sein, dass die sichergestellten Fahrzeugteile durch verbotene Beweiserhebungsmethoden i.S.v.