4.2. Gemäss Rapport vom 11. Januar 2021 wurde der Beschwerdeführer bereits anlässlich der mündlichen Befragung vom 14. November 2020 auf der Dienststelle der Mobilen Polizei in Schafisheim über die Einleitung eines Vorverfahrens gegen ihn, den Gegenstand des Verfahrens, sein Aussageund Mitwirkungsverweigerungsrecht sowie sein Recht auf Verteidigung und, wenn nötig, Übersetzung belehrt (Untersuchungsakten [UA] act. 30). Auf dem Formular "Polizeiliche Sicherstellung von Fahrzeugteilen" hat der -8-