Wegen dieser Fehlleistung sei auch die Tatsache zustande gekommen, dass man von sechs anstatt von fünf Einspritzventilen ausgehe. Weiter handle es sich bei den Einspritzventilen, dem Abgaskrümmer, dem Turbolader, den beiden Katalysatoren und dem Hosenrohr um Originalteile der Marke Audi für das Modell "Audi RS2". Diese würden offiziell von der Automarke Audi in der Schweiz verkauft und würden in jeden Audi RS2 eingebaut. Somit entfalle ein Einziehungsgrund gemäss Art. 69 StGB, da diese Motorenteile weder die Sicherheit von Menschen gefährdeten noch die Sittlichkeit verletzten oder die öffentliche Ordnung gefährdeten und im schweizerischen Strassenverkehr zugelassen seien.