Die Akten des Verfahrens ST.2021.2933 der Staatsanwaltschaft Lenzburg- Aarau und die Akten des vorliegenden Beschwerdeverfahrens SBK.2022.4 wurden dem Verteidiger des Beschwerdeführers am 11. Februar 2022 zur Einsichtnahme zugestellt und von diesem am 21. Februar 2022 an die Beschwerdekammer in Strafsachen retourniert. Die Protokolle der polizeilichen Einvernahmen des Zeugen B. und der Auskunftsperson C. wurden von der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau als Beilagen zur Stellungnahme vom 4. März 2022 eingereicht und befinden sich in den Akten des vorliegenden Beschwerdeverfahrens. Damit sind die eingangs erwähnten prozessualen Anträge des Beschwerdeführers gegenstandslos geworden.