2. Der Beschwerdeführer ersuchte in seiner Beschwerde und mit Eingabe vom 21. Januar 2022 um Einsicht in die Verfahrensakten der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau sowie in der Eingabe vom 25. Februar 2022 um Beizug sämtlicher Verfahrensakten, insbesondere auch der Protokolle der Einvernahmen des Zeugen B. und der Auskunftsperson C..