2. 2.1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau eröffnete am 15. Dezember 2021 eine Strafuntersuchung gegen A. wegen des Verdachts des Führens eines nicht betriebssicheren Fahrzeugs i.S.v. Art. 93 SVG sowie des Erschleichens eines Ausweises und/oder einer Bewilligung i.S.v. Art. 97 Abs. 1 lit. d SVG. 2.2. Mit schriftlichem Befehl vom 20. Dezember 2021 verfügte die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau die Beschlagnahme folgender Tuningteile: 6 x RS2 Einspritzventile, 1 x RS2 Abgaskrümmer, 1 x RS2 Turbolader, 1 x 60 mm Downpipe (Hosenrohr), 2 x Edelstahlrohre mit 100-Zellen-Katalysator.