Die Beschuldigte verlangte in ihrem Schreiben vom 18. September 2020 (Ergänzung Verhandlungsprotokoll), Ziff. 5, u.a. folgende Ergänzung des Verhandlungsprotokolls: "(…) Sie [Beschuldigte] fragt weiter, ob es relevant sei, woher sie komme. Ob er [Beschwerdeführer] ihr diese Frage stellt, weil sie anders bzw. asiatisch ausschaue." Die Tatsache, dass die Beschuldigte diese (angebliche) Äusserung des Beschwerdeführers im Protokoll hat festhalten lassen wollen, zeigt, dass die Äusserungen des Beschwerdeführers anlässlich der Einwendungsverhandlung bei der Beschuldigten den Eindruck haben entstehen lassen, dass er konkret ihre Herkunft bzw. ihr asiatisches Aussehen ansprechen wollte.