So machte der Rechtsvertreter der Bauherrschaft, A., unangemessene und nicht tolerierbar angriffige Aussagen gegenüber der Unterzeichnenden und ihren Mandanten, die unter anderem darauf abzielten, dass diese nicht aus der Schweiz stammen. Die unaufhörlichen Beleidigungen und Angriffe führten dazu, dass der Mandant der Unterzeichnenden, Herr F., nach etwa dreiviertel Stunden die Einwendungsverhandlung verliess."