Weiter wurde die Beschuldigte durch den Beschwerdeführer gefragt, ob sie die deutsche Sprache in genügendem Masse spreche und verstehe (Strafanzeige, S. 5). Im Verhandlungsprotokoll ist ferner festgehalten, dass aufgrund der verschiedenen Wortmeldungen und des unstrukturierten Ablaufs der Verhandlung vorgeschlagen worden sei, die Sache Punkt für Punkt durchzugehen (Verhandlungsprotokoll, S. 2). Gemäss unbestrittener Ausführung der Beschuldigten hat deren Klient die Einwendungsverhandlung aufgrund der hitzigen Debatte zudem nach etwa dreiviertel Stunden verlassen (Beschwerde ans -9-