Diese soll erst am 26. April 2022 stattfinden. Indem die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm ihn sowie übrige Mitbeschuldigte monatelang in Untersuchungshaft "schmoren" lasse, ohne die Untersuchung fortzuführen oder abzuschliessen, komme dies quasi einer Beugehaft gleich und verletze das Beschleunigungsgebot. Allein der Umstand, dass die Opfer noch einmal parteiöffentlich zu befragen seien, mache die Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft nicht verhältnismässig, sondern diese sei – wie bei seiner damaligen Haftentlassung – "aus Verhältnismässigkeitsgründen" aufzuheben.