Der Beschwerdeführer brachte hiergegen mit Beschwerde vor, dass er sich seit bald einem Jahr in Haft befinde, ohne dass sich der gegen ihn gehegte Tatverdacht erhärtet habe. Zwischenzeitlich sei er gar aus der Haft entlassen worden. Erneut inhaftiert sei er einzig aufgrund der unverwertbaren Aussagen von D.. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm habe den Abschluss der Untersuchung nach erneuter Einvernahme der Opfer in Aussicht gestellt. Diese soll erst am 26. April 2022 stattfinden.