Manchmal habe er nur noch Fr. 100.00 für sich im Monat, aber das reiche ihm, wenn er wisse, dass er seine Familie unterstützen könne (Fragen 73 ff.). Er habe keine Ambitionen, in seine Heimat zu reisen. Er habe endlich einen Arbeitsvertrag erhalten und mache seine Arbeit aus ganzem Herzen (Frage 78). Vor Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau gab er an, in S. nichts zu haben. Seine Freunde und seine Verlobte, mit der er eine Familie gründen wolle, seien in der Schweiz. Als er am 2. September 2021 entlassen worden sei, habe er sich sofort um eine neue Arbeitsstelle gekümmert. Ausserdem habe er mit seinem ersten Lohn alle Rechnungen beglichen.