3.4. Der bald 32-jährige Beschwerdeführer ist Staatsbürger von S. und verfügt in der Schweiz über eine Aufenthaltsbewilligung B. Er ist Logistiker. Seine Einvernahmen erfolgten (unter Beizug einer Dolmetscherin) auf Spanisch. Bei seiner ersten delegierten Einvernahme vom 6. Mai 2021 (Beilage 5 zum Haftantrag vom 7. Mai 2021) gab er an, seit Oktober 2016 in der Schweiz zu sein und seit 2 ½ Jahren bei der Firma I. zu arbeiten, zuletzt festangestellt. Vor ca. 2 Jahren habe er eine Zeit lang bei "seiner Familie" (die vom Raubüberfall betroffene Familie J.) mit den D gearbeitet. In der Schweiz habe er niemanden als Bezugsperson ausser vielleicht – erst seit kurzem – seine Ex-Verlobte.