2.3. Bei der Einvernahme von D. vom 13. Dezember 2021 (Dossier HA.2021.606/Beigezogene Akten I) waren aus einem Nebenraum der Beschwerdeführer, F. und E. (allesamt Mitbeschuldigte) zugeschaltet. D. bezeichnete den Beschwerdeführer als guten Freund bzw. Kollegen (Fragen 14 - 16) und kannte F. und E. zumindest dem Namen nach (Fragen 19 - 21, Fragen 23 - 25). Weiter sagte D. damals aus, sie seien zu viert in einem weissen Auto nach Q. (Tatort) gefahren, seien zu viert ins Haus gegangen und von dort auch wieder zu viert weggefahren. Er sei schon oft (etwa auf dem Weg zur Arbeit) in diesem Auto gesessen und würde es auch wiedererkennen (Fragen 45 - 47, 55 - 56, 59, 65, 97).