Mit Verfügung vom 13. Januar 2022 wies der Präsident des Bezirksgerichts Aarau das Gesuch um Verschiebung der Verhandlung ab und hielt fest, dass der Beschuldigte sich während der gesamten Verhandlung alleine in einem separaten, desinfizierten Raum aufhalten und via technische Hilfsmittel an der Verhandlung teilnehmen könne. Er werde gebeten, sich um 14.05 Uhr vor dem Gerichtsgebäude einzufinden. Dort werde er durch das Gericht in Empfang genommen und in die entsprechenden Räumlichkeiten geleitet.