3.2.3. Der Beschwerdeführer ersuchte mit Eingabe vom 13. Januar 2022 um Verschiebung der Hauptverhandlung und führte zur Begründung an, dass er aufgrund seiner Blutkrebserkrankung und der onkologisch-medikamentö- sen Therapie trotz dreifacher Impfung keine Antikörper gegen das Coronavirus habe aufbauen können. Er legte seiner Eingabe ein ärztliches Attest vom 12. Januar 2022 bei, nach welchem die Teilnahme an einer Gerichtsverhandlung in einem engen Saal mit vielen Leuten ohne die entsprechende Lüftungstechnik für ihn lebensgefährdend sei.