2.4. Hierzu führte der Beschwerdeführer aus, dass er seine letzte Operation am 1. November 2021 durchgeführt habe. Die letzte Sprechstunde habe er unter erweiterten Sicherheitsmassnahmen wie 4 Meter Distanz, FFP 2 Maske und permanent offener Terrassentüre am 15. Dezember 2021 abgehalten. Als sich die sehr ansteckende Omikron-Variante durchgesetzt habe, habe er die Sprechstundentätigkeit aufgegeben und nur noch Online-Konsultati- onen für den bestehenden Kundenstamm angeboten. In diesem Rahmen habe er auch am 21. Januar 2022 das von der Staatsanwaltschaft Lenz- burg-Aarau genannte Arbeitsunfähigkeitszeugnis für einen Patienten ausgestellt.