Im Übrigen liege der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau ein durch den Beschuldigten ausgestelltes Arztzeugnis vom 21. Januar 2022 vor, welches nahelege, dass der Beschuldigte kurz nach der Verhandlung vom 17. Januar 2022 wieder ärztlich tätig gewesen sei und Personen habe untersu- -7- chen können. Er sei damit sehr wohl physisch in der Lage gewesen, in einem separaten Raum an der Verhandlung vom 17. Januar 2022 teilzunehmen.