Zudem sei das Ansteckungsrisiko in Innenräumen wesentlich höher als in Aussenbereichen. Durch das Zurverfügungstellen eines separaten Raums und die Befragung durch Videoübertragung habe der bestehenden Gefahr damit nicht genügend begegnet werden können. Eine Verschiebung der Verhandlung um einige Wochen bis zum Abflachen der Ansteckungszahlen hätte keinerlei Nachteile für die betroffenen Parteien mit sich geführt. Die -6-