2.2. In der Beschwerde wird im Wesentlichen vorgebracht, dass der Beschwerdeführer mit Verschiebungsgesuch vom 13. Januar 2022 darauf hingewiesen habe, dass er an einer Blutkrebserkrankung leide und unter onkolo- gisch-medikamentöser Therapie stehe. Er habe ein ärztliches Attest beigelegt, gemäss welchem er trotz dreifacher Covid-Impfung keine Antikörper habe aufbauen können, weshalb die Durchführung der Verhandlung für ihn in Anbetracht der täglich massiv steigenden Ansteckungszahlen im Zuge der Omikron-Welle lebensgefährdend sei. Das Verschiebungsgesuch des Beschwerdeführers vom 13. Januar 2022 sei ohne jede fachärztliche oder amtsärztliche Prüfung abgewiesen worden.