2.8. Mit Verfügung vom 13. Januar 2022 wies der Präsident des Bezirksgerichts Aarau das Gesuch um Verschiebung der Verhandlung ab und hielt fest, dass sich der Beschwerdeführer während der gesamten Verhandlung alleine in einem separaten, desinfizierten Raum aufhalten und via technische Hilfsmittel an der Verhandlung teilnehmen könne. Er werde gebeten, sich um 14.05 Uhr draussen vor dem Gerichtsgebäude einzufinden und werde durch das Gericht in die entsprechenden Räumlichkeiten geleitet. 2.9. Am 17. Januar 2022 fand die Hauptverhandlung statt. Der Beschwerdeführer blieb der Verhandlung fern.