2.7. Mit Eingabe vom 13. Januar 2022 stellte der Beschwerdeführer erneut ein Gesuch um Verschiebung der Hauptverhandlung und führte als Begründung an, dass er trotz dreifacher Impfung keine Antikörper gegen das Coronavirus habe aufbauen können, weshalb die Durchführung der Verhandlung für ihn angesichts der "Omikron-Welle" lebensgefährdend sei. Zudem teilte er die Beendigung des Mandats durch seinen (neuen) Verteidiger mangels Möglichkeit zur Einarbeitung mit. Er legte seiner Eingabe ein ärztliches Attest vom 12. Januar 2022 bei.