2.5. Mit Eingabe vom 4. Januar 2022 ersuchte der Beschwerdeführer im Zusammenhang mit seinem Verteidigerwechsel und der vom neuen Verteidiger benötigten Einarbeitungszeit um Verschiebung der Hauptverhandlung. 2.6. Mit Verfügung vom 10. Januar 2022 wies der Präsident des Bezirksgerichts Aarau das Gesuch um Verschiebung der Hauptverhandlung ab.