festgestellt wurde (Einvernahme vom E. vom 6. Mai 2021, Fragen 123 ff.), - dass tatzeitnah am Tatort ein Jogger unterwegs war, der eine Trainingsjacke des FC H. trug (Sachverhaltsbericht der Kantonspolizei Aargau vom 6. Mai 2021, S. 4), wie sie offenbar auch bei E. sichergestellt wurde (Einvernahme von E. vom 6. Mai 2021, Fragen 134 ff.), - dass es sich beim weissen Nissan Qashqai von E. ohne Weiteres um das von D. beschriebene weisse und ihm von früheren Fahrten her bekannte Fahrzeug gehandelt haben könnte, mit welchem die Täterschaft nach Aussage von D. nach Q. gefahren sei, - dass es sich beim Fahrzeug des Beschwerdeführers (ZH M) um einen