Am 13. Dezember 2021 sei D. unter Gewährung der Teilnahmerechte erneut einvernommen worden, habe dabei jedoch Abstand von sämtlichen ihn belastenden Aussagen genommen und ihn "mit keiner Aussage" belastet. Andere neue Beweis lägen seit dem 2. September 2021 keine vor, weshalb es an einem dringenden Tatverdacht fehle.