1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm führt gegen den Beschwerdeführer und mehrere mutmassliche Mittäter eine Strafuntersuchung wegen eines in Q. am 20. Februar 2021 (zwischen ca. 8.51 und 9.37 Uhr) begangenen Raubes zum Nachteil von B. und C.. Der Beschwerdeführer wurde am 6. Mai 2021 festgenommen. Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau ordnete mit Verfügung vom 8. Mai 2021 Untersuchungshaft einstweilen bis zum 6. Juli 2021 an. Mit Verfügung vom 8. Juli 2021 verlängerte es die Untersuchungshaft bis zum 6. September 2021.