Wie dem Gesuch der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 31. Januar 2022 entnommen werden kann, wird diese zudem an der erstinstanzlichen Verhandlung teilnehmen, womit sie manifestiert, das Strafverfahren vor dem Gericht zur Anklage zu bringen und auch persönlich zu vertreten. Eine Teilnahme der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung wird im Hinblick auf den umstrittenen Sachverhalt, die zu klärenden verfahrensrechtlichen und materiellen Fragen sowie das in Frage stehende Strafmass ohnehin erforderlich sein.