Als mögliches Beweismittel für die Vorwürfe liegt das Video einer Polizeipatrouille vor, welches während der Nachfahrt des Beschwerdeführers aufgenommen wurde. Auf dem Video ist zu erkennen, wie der Beschwerdeführer und das neben ihm fahrende Fahrzeug die Geschwindigkeit zunächst deutlich reduzieren (auf ca. 111 km/h) um kurz darauf massiv zu beschleunigen, wobei das nachfahrende Polizeifahrzeug eine Geschwindigkeit von über 190 km/h erreicht. Beim Fahrzeuginsassen im anderen Fahrzeug handelt es sich um B., ein Bekannter des Beschwerdeführers, gegen welchen ebenfalls ein Strafverfahren geführt wird.