3.2.4. 3.2.4.1. Gegen den Beschwerdeführer wird ein Strafverfahren wegen grober, evt. grob qualifizierter Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz geführt (Art. 90 Abs. 2, evt. Art. 90 Abs. 3 SVG). Es wird ihm – zum jetzigen Zeitpunkt – eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn vorgeworfen, wobei das nachfahrende Polizeifahrzeug eine Geschwindigkeit von 193 km/h erreicht habe. Ferner soll sich der Beschwerdeführer an einem illegalen Rennen mit B. beteiligt haben.