in der Strafsache gegen A._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau führt gegen A. eine Strafuntersuchung wegen grober, evt. qualifiziert grober Verletzung der Verkehrsregeln (Art. 90 Abs. 2 SVG, evt. Art. 90 Abs. 3 SVG). 2.1. Mit Gesuch vom 31. Januar 2022 gelangte die Staatsanwaltschaft Lenz- burg-Aarau an die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau und beantragte die Einsetzung von Rechtsanwältin Fabienne Brunner als notwendige amtliche Verteidigung für A.