2.3.2. Da Gerichtspräsident Peter Thurnherr, die Bezirksrichter/-innen Edwin Brunner, Eduard Huber, Evelyne Kellenberger und Erika Melliger sowie Gerichtsschreiber Sebastian Meier am Urteil ST.2021.48 vom 20. Januar 2022 mitwirkten, können sie gemäss den Ausführungen in E. 2.2 hiervor im Verfahren gegen den Beschuldigten nicht mehr tätig sein. Demzufolge wird Gerichtspräsident Thurnherr entsprechend § 49 Abs. 1 GOG durch eine andere Präsidentin/einen anderen Präsidenten des Bezirksgerichts Bremgarten zu ersetzen sein. Anstelle von Gerichtsschreiber Meier wird ein anderer Gerichtsschreiber/eine andere Gerichtschreiberin des Bezirksgerichts Bremgarten einzusetzen sein.