Die Mutter des Beschuldigten wurde wegen mehrfachen betrügerischen Konkurses und Pfändungsbetrugs verurteilt. Die Einnahmen, welche sie den Beitreibungsämtern nicht deklarierte und verbrauchte, stammen u.a. aus Aufträgen für Arbeiten, welche der Beschuldigte für sie ausführte. Infolge der Verurteilung der Mutter ging das Bezirksgericht Bremgarten davon aus, dass der Beschuldigte die Arbeiten tatsächlich ausgeführt und daraus Lohn generiert hat, welchen er den Betreibungsämtern -6- wiederrum verschwieg. Somit ist auch seine Verurteilung wegen mehrfachen betrügerischen Konkurses und Pfändungsbetrugs präjudiziert.