Dem Beschuldigten wird seitens Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten in der Anklageschrift vom 19. Januar 2022 u.a. vorgeworfen, dass gegen ihn verschiedene Pfändungsurkunden bestünden. Er habe gegenüber unterschiedlichen Betreibungsämtern angegeben, über kein pfändbares Einkommen bzw. Vermögen zu verfügen. Tatsächlich habe er für das Unternehmen seiner Mutter verschiedene Arbeiten ausgeführt und daraus Einkommen generiert. Diese Einnahmen hätten pfändbare Quoten ergeben. Die das Existenzminimum übersteigenden Beträge hätten den Betreibungsämtern abgeliefert werden müssen.