unterlassen. Ferner bestünden gegen sie verschiedene Pfändungsurkunden. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten warf ihr vor, gegenüber unterschiedlichen Betreibungsämtern angegeben zu haben, mittellos zu sein. Dabei habe sie Einnahmen erzielt und diese verbraucht, ohne die das Existenzminimum übersteigenden Beträge den Betreibungsämtern abzuliefern. Dadurch seien ihre Gläubiger zur Verlust gekommen. Zudem habe die Mutter des Beschuldigten mehrfach Geldbeträge, welche klar dem Unternehmen zugestanden hätten, auf ihr persönliches Privatkonto überwiesen und damit bewusst und gezielt den Konkurs herbeigeführt.