Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten hielt in der Anklageschrift vom 30. Juli 2021 fest, die Mutter des Beschuldigten habe mit diesem zusammen am tt.mm.2018 ein Unternehmen im Handelsregister (HR) des Kantons Aargau eintragen lassen. Sie sei dabei als Inhaberin mit Einzelunterschrift und der Beschuldigte mit Einzelunterschrift eingetragen gewesen. Die Mutter des Beschuldigten habe wissentlich und willentlich die Buchführung vollständig -5-