des Bundesgerichts 1B_75/2020 vom 10. Dezember 2020 E. 2.2). 2.2.2. 2.2.2.1. Das Bezirksgericht Bremgarten sprach die Mutter des Beschuldigten mit Urteil ST.2021.48 vom 20. Januar 2022 u.a. wegen mehrfachen betrügerischen Konkurses und Pfändungsbetrugs sowie Unterlassung der Buchführung schuldig. Das begründete Urteil befindet sich nicht bei den Akten. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten hielt in der Anklageschrift vom 30. Juli 2021 fest, die Mutter des Beschuldigten habe mit diesem zusammen am tt.mm.2018 ein Unternehmen im Handelsregister (HR) des Kantons Aargau eintragen lassen.