Diesen Überlegungen folgt auch die Strafprozessordnung. Während die Privatklägerschaft zu Sicherheitsleistungen verpflichtet werden kann, trifft die beschuldigte Person in keinem Stadium des Verfahrens eine Vorschusspflicht (Urteil des Bundesgerichts 6B_847/2017 vom 7. Februar 2018 E. 5). Im Gegensatz zur unentgeltlichen Rechtspflege für die Privatklägerschaft, die auch die Befreiung - 13 -