Es fehlt an der Fähigkeit, einer Verhandlung in physischer Hinsicht zu folgen. Diese Fähigkeit kann vorübergehend (bspw. wegen Unfalls oder Krankheit) oder dauerhaft fehlen. Der Umstand, dass auch vorübergehende körperliche Einschränkungen die Bestellung einer notwendigen Verteidigung erheischen können, zeigt, dass auch weniger gravierende und v.a. auch nur vorübergehende Einschränkungen der körperlichen Gesundheit unter diese Bestimmung fallen können (RUCKSTUHL, in: Basler Kommentar, Schweizerische Strafprozessordnung, 2. Aufl. 2014, Art. 130 N 25).