2.4. Das Bezirksgericht Rheinfelden, Präsidium des Strafgerichts, teilte mit Schreiben vom 8. Februar 2022 mit, dass auf eine Vernehmlassung verzichtet werde und verwies auf die angefochtene Verfügung. 3. Strittig und zu prüfen ist, ob das Gesuch der Beschwerdeführerin um Gewährung der amtlichen Verteidigung durch das Präsidium des Strafgerichts Rheinfelden mit Verfügung vom 17. Januar 2022 zu Recht abgewiesen worden ist.