2.3. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg beantragt die kostenfällige Abweisung der Beschwerde und verweist in ihrer Beschwerdeantwort vom 7. Februar 2022 vollumfänglich auf die Erwägungen der angefochtenen Verfügung des Bezirksgerichts Rheinfelden, Präsidium des Strafgerichts, vom 17. Januar 2022. Schliesslich weist sie darauf hin, dass die stationäre Behandlung gemäss Bericht des Gesundheitszentrums C., vom 31. Dezember 2021 (voraussichtlich) nur bis am 31. Januar 2022 gedauert habe.