Es sei im vorliegenden Fall unbestritten, dass die Beschwerdeführerin nicht über die notwendigen Mittel zur Finanzierung der Verteidigung verfüge. Sie erhalte Ergänzungsleistungen und habe gemäss neustem Budget der Berufsbeistandschaft eine Unterdeckung von Fr. 770.80 pro Monat. Ferner handle es sich offensichtlich nicht um einen Bagatellfall. Der Beschwerdeführerin werde vorgeworfen, das Fahrzeug nicht beherrscht und Verkehrsregeln verletzt zu haben. Die Verletzungen seien derart schwer gewesen, dass sie sich einer Operation habe unterziehen müssen. Die Beschwerdeführerin leide auch an psychischen Problemen, welche ihr die Auseinan- -5-