2.2. Die Beschwerdeführerin beantragt in ihrer Beschwerde die Aufhebung der Verfügung des Bezirksgerichts Rheinfelden, Präsidium des Strafgerichts, vom 17. Januar 2022 und die Bewilligung der amtlichen Verteidigung. Als Eventualbegehren beantragt die Beschwerdeführerin die Sache zu einem neuen Entscheid im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückzuweisen. Alles unter o/e-Kostenfolge. Zur Begründung macht sie im Wesentlichen folgendes geltend: