393 N 13). Entscheide betreffend die Ablehnung der amtlichen Verteidigung, wogegen sich vorliegende Beschwerde richtet, sind praxisgemäss beschwerdefähig (BGE 140 IV 202 E. 2.2). Nach Art. 396 Abs. 1 StPO ist die Beschwerde gegen schriftlich oder mündlich eröffnete Entscheide innert zehn Tagen schriftlich und begründet bei der Beschwerdeinstanz einzureichen. Die Legitimation der Beschwerdeführerin zur Ergreifung eines Rechtsmittels wird schliesslich in Art. 382 Abs. 1 StPO normiert. Nachdem die angefochtene Verfügung ein -4-