1.2. Mit Schreiben vom 13. August 2021 (Postaufgabe: 14. August 2021) erhob A. bei der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg vorsorglich Einsprache gegen den Strafbefehl vom 28. Juli 2021 und beantragte Akteneinsicht. 1.3. Mittels Schlussmitteilung vom 16. August 2021 stellte die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg A. das Festhalten am Strafbefehl sowie die Überweisung an das zuständige Gericht in Aussicht. Ferner wurden A. eine Kopie der Verfahrensakten zugestellt und gleichzeitig eine Frist für allfällige Beweisanträge und eine Stellungnahme zur Kostenverlegung angesetzt.