Anfechtungs- Verfügung der Präsidentin des Bezirksgerichts Rheinfelden vom gegenstand 17. Januar 2022 betreffend amtliche Verteidigung in der Strafsache gegen A._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. 1.1. Mit (noch nicht rechtskräftigem) Strafbefehl vom 28. Juli 2021 wurde A. durch die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg wegen Nichtbeherrschens des Fahrzeugs, mangelnder Aufmerksamkeit und Nichtbeachten des Vorschriftssignals "Verbot für Motorräder" für schuldig erklärt und zu einer Busse von Fr. 250.00, Ersatzfreiheitsstrafe 3 Tage, verurteilt.