Dies ist vorliegend der Fall, behauptet der Beschwerdeführer doch, in Albanien in den "entsprechenden" (wohl ärmlichen) Verhältnissen zu leben, und der Verlust der Fr. 12'000.00 stelle für ihn eine erhebliche wirtschaftliche Einbusse dar (vgl. E. 2.2 hiervor). Das typische Vorgehen, um ein Fahrzeug zu erwerben, wäre, einen Termin in einer Autogarage oder mit einer Privatperson auszumachen, nachdem man sich aufgrund einer Recherche für ein konkretes Fahrzeug interessiert hat. Der Beschwerdeführer hat dergleichen nicht einmal behauptet und erst recht keine Nachweise hierfür geliefert. Der Beschwerdeführer reiste von - 10 -