Vorliegend bestehen neben der starken Kontamination weitere Indizien, die darauf hinweisen, dass das Bargeld aus einer illegalen Quelle stammt. Zunächst hat sich der Beschwerdeführer laut den anwesenden Polizisten am 4. Oktober 2022 derart auffällig verhalten, dass sie ihn einer Personenkontrolle unterzogen haben, obwohl sie aufgrund einer Hausdurchsuchung in einer anderen Sache zufällig vor Ort gewesen sind. So sei er hin- und hergelaufen und habe Anrufe auf seinem Telefon fingiert (vgl. E. 3.2.3.1 hiervor). Dieses Verhalten lässt die Vermutung zu, dass der Beschwerdeführer auf jemanden gewartet hat, der nicht erschienen ist, weil ihn die Anwesenheit der Polizei davon abhielt.